Gartenwasser / Zähler Eigengewinnanlagen
 
Ablesekarte Gartenwasser/Eigengewinnanlage (PDF-Datei)

 

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal informiert bezüglich des Themas

 

GARTENWASSERZÄHLER / ZÄHLER FÜR EIGENGEWINNANLAGEN

 

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal weist nochmals ausdrücklich darauf hin, dass Gartenwasserzähler sowie Zähler für Eigengewinnanlagen geeicht und fest im Rohrnetz installiert sein müssen, um bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden zu können (§10 Abs. 3 und Abs. 2 Nr. 3 Beitrags- und Gebührensatzung). Sollte die Eichung abgelaufen sein, hat dies zur Folge, dass dieser Gartenwasserzähler bei der Gebührenabrechnung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Bei Zählern für Eigengewinnanlagen erfolgt in diesem Fall eine Schätzung (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 Beitrags- und Gebührensatzung) mit pauschal 15 m³/Jahr und Einwohner.

Der Eichzeitraum eines Wasserzählers beträgt in der Regel 6 Jahre, siehe Eichmarke Wasserzähler und Hinweis im Gebührenbescheid, rechts neben Abzugszähler. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Grundstückseigentümer für diesen Zähler eigenverantwortlich ist. Sofern Sie einen solchen Zähler in Betrieb haben, ersucht Sie der Zweckverband, diese Vorgaben an Ihrem Zahler zu überprüfen, damit können Unstimmigkeiten vermieden werden.

Sollte der Eichungszeitraum abgelaufen sein, muss der Zähler erneuert werden. Ist dies erfolgt, muss dem Zweckverband folgendes schriftlich (E-Mail) mitgeteilt werden:

a)    Einbaudatum

b)    Zählernummer

c)    Zählerstand

d)    Eichzeitraum

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte unter der Tel. Nr. 09406 / 9414 - 52 an uns, wir helfen Ihnen gerne.

 

Wichtige Information für die
zukünftige Ablesung der Gartenwasserzähler / Zähler für Eigengewinnanlagen nach Einbau von digitalen Wasserzählern (Funkwasserzähler)

 

Da der Zweckverband zur Wasserversorgung Lkr. Regensburg – Süd durch den Einbau der digitalen Wasserzähler (Funkwasserzähler) zum Ablesestichtag, 30.09. jeden Jahres, keine Ablesekarten mehr versendet weisen wir auf folgendes hin:

Die Zählerstände der betroffenen Objekte, Gartenwasserzähler / Zähler für Eigengewinnanlagen, sind direkt an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal, zum Ablesestichtag, 30.09. jeden Jahres, zu melden.

Dies kann per Telefon unter 09406 / 9414-52, per E-Mail an claudia.wegscheid@azv-pfattertal.de oder elisabeth.hierl@azv-pfattertal.de, Ablesekarte für Zählerablesung, per Fax unter 09406 / 9414-59, oder postalisch an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal, Aukofener Str. 17, 93098 Mintraching, erfolgen.

Sollten die Zählerstände nicht gemeldet werden, können die Abzugsmengen bei der Gebührenabrechnung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal nicht berücksichtigt werden. Bei den Eigengewinnanlagenzählern erfolgt in diesem Fall eine Schätzung der Einleitungsmenge nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes.

 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen zur Beantwortung dieser gerne zur Verfügung.

gez.

Haase

1.Vorsitzender

 
 
 
 
     
IMPRESSUM