Ablesekarte Gartenwasser/Eigengewinnanlage (PDF-Datei)
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal informiert
bezüglich des Themas
GARTENWASSERZÄHLER / ZÄHLER FÜR EIGENGEWINNANLAGEN
Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal weist nochmals
ausdrücklich darauf hin, dass Gartenwasserzähler sowie Zähler für
Eigengewinnanlagen geeicht und fest im Rohrnetz installiert sein
müssen, um bei der Gebührenberechnung berücksichtigt werden zu können
(§10 Abs. 3 und Abs. 2 Nr. 3 Beitrags- und Gebührensatzung). Sollte
die Eichung abgelaufen sein, hat dies zur Folge, dass dieser
Gartenwasserzähler bei der Gebührenabrechnung nicht mehr
berücksichtigt werden kann. Bei Zählern für Eigengewinnanlagen erfolgt
in diesem Fall eine Schätzung (§ 10 Abs. 2 Nr. 3 Beitrags- und
Gebührensatzung) mit pauschal 15 m³/Jahr und Einwohner.
Der Eichzeitraum eines Wasserzählers beträgt in der Regel 6 Jahre,
siehe Eichmarke Wasserzähler und Hinweis im Gebührenbescheid, rechts
neben Abzugszähler. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der
Grundstückseigentümer für diesen Zähler eigenverantwortlich ist.
Sofern Sie einen solchen Zähler in Betrieb haben, ersucht Sie der
Zweckverband, diese Vorgaben an Ihrem Zahler zu überprüfen, damit
können Unstimmigkeiten vermieden werden.
Sollte der Eichungszeitraum abgelaufen sein, muss der Zähler erneuert
werden. Ist dies erfolgt, muss dem Zweckverband folgendes schriftlich
(E-Mail) mitgeteilt werden:
a)
Einbaudatum
b)
Zählernummer
c)
Zählerstand
d)
Eichzeitraum
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte unter der Tel. Nr.
09406 / 9414 - 52 an uns, wir helfen Ihnen gerne.
Wichtige Information für die
zukünftige Ablesung der Gartenwasserzähler / Zähler für
Eigengewinnanlagen nach Einbau von digitalen Wasserzählern
(Funkwasserzähler)
Da der Zweckverband zur Wasserversorgung Lkr. Regensburg – Süd durch
den Einbau der digitalen Wasserzähler (Funkwasserzähler) zum
Ablesestichtag, 30.09. jeden Jahres, keine Ablesekarten mehr versendet
weisen wir auf folgendes hin:
Die Zählerstände der betroffenen Objekte, Gartenwasserzähler / Zähler
für Eigengewinnanlagen, sind direkt an den Zweckverband zur
Abwasserbeseitigung im Pfattertal, zum Ablesestichtag, 30.09. jeden
Jahres, zu melden.
Dies kann per Telefon unter 09406 / 9414-52, per E-Mail an
claudia.wegscheid@azv-pfattertal.de
oder
elisabeth.hierl@azv-pfattertal.de,
Ablesekarte für Zählerablesung, per Fax unter 09406 / 9414-59, oder
postalisch an den Zweckverband zur Abwasserbeseitigung im Pfattertal,
Aukofener Str. 17, 93098 Mintraching, erfolgen.
Sollten die Zählerstände nicht gemeldet werden, können die
Abzugsmengen bei der Gebührenabrechnung des Zweckverbandes zur
Abwasserbeseitigung im Pfattertal nicht berücksichtigt werden. Bei den
Eigengewinnanlagenzählern erfolgt in diesem Fall eine Schätzung der
Einleitungsmenge nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 Beitrags- und Gebührensatzung
zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, stehen wir Ihnen zur
Beantwortung dieser gerne zur Verfügung.
gez.
Haase
1.Vorsitzender
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